Sachkundenachweis Große Hunde (40/20) und Hunde bestimmter Rassen
Sachkundeprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet Halterinnen und Halter von
- großen Hunden (40/20-Regelung) sowie
- Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde.
Wir führen regelmäßig Sachkundeprüfungen gemäß LHundG NRW für Halterinnen und Halter von großen Hunden 40/20 (§11 LHundG NRW) sowie für Halterinnen und Halter von Hunden bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) durch.
Wer benötigt einen Sachkundenachweis?
Einen Sachkundenachweis benötigen Halterinnen und Halter folgender Hunde*:
*Hinweis: Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung des LHundG NRW sowie die behördliche Einstufung im Einzelfall.
1. Halter von großen Hunden (40/20-Regelung)
Hunde, die
- mindestens 40 cm Widerristhöhe oder
- mindestens 20 kg Körpergewicht erreichen.
2. Halter von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
(z. B. Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino)
Der Sachkundenachweis kann bei einer anerkannten sachverständigen Stelle abgelegt werden. Wir sind Sachverständige Stelle nach §2 Abs. 2 DVO LHundG NRW
3. Halter von gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW)
(z. B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier)
Für Halter gefährlicher Hunde gemäß § 3 des Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen ist der Sachkundenachweis ausschließlich beim zuständigen Veterinäramt abzulegen. Eine Prüfung durch private Sachverständige oder Hundeschulen ist in diesem Fall nicht zulässig.
Inhalte der Sachkundeprüfung
Die Prüfung erfolgt als theoretischer Multiple-Choice-Test und umfasst insbesondere:
- Hundeverhalten und Körpersprache
- Lernverhalten und Erziehung
- Sozialverhalten gegenüber Menschen und Artgenossen
- Haltung, Pflege und Gesundheit
- Rechtliche Grundlagen (LHundG NRW)
- Gefahrenprävention und Verantwortlichkeiten des Halters
Ablauf
- Dauer: ca. 30–45 Minuten
- Format: Schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
- Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gültiger Personalausweis
- Anmeldung vorab erforderlich
- 45 Minuten
- 49,- EUR
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Weitere Informationen
Sachkundeprüfungen gemäß LHundG NRW für Halterinnen und Halter von großen Hunden 40/20 (§11 LHundG NRW) sowie für Halterinnen und Halter von Hunden bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
Inhalte der Sachkundeprüfung
Die Prüfung erfolgt als theoretischer Multiple-Choice-Test und umfasst insbesondere:
- Hundeverhalten und Körpersprache
- Lernverhalten und Erziehung
- Sozialverhalten gegenüber Menschen und Artgenossen
- Haltung, Pflege und Gesundheit
- Rechtliche Grundlagen (LHundG NRW)
- Gefahrenprävention und Verantwortlichkeiten des Halters
Ablauf
- Dauer: ca. 30–45 Minuten
- Format: Schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
- Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gültiger Personalausweis
- Anmeldung vorab erforderlich