Erfahrungen & Bewertungen zu Kölner Hunde-Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kölner Hunde-Akademie, Inh. Susanne Ronneberg, Scheiderhöher Str. 30-38, 53797 Lohmar 

*) „Teilnehmer“ bzw. das generische Maskulinum wird allein aus sprachlichen gründen stellvertretend für alle Geschlechter verwendet. 


 A Allgemeines / Vertragsschluss 


§ 1 Allgemeines 

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter Kölner Hunde-Akademie und dem Teilnehmer* für die Belegung von Onlinekursen oder Präsenzkursen.  

(2) Für die Durchführung von Präsenzkursen und für sonstiges individuelles Training in Anwesenheit von Hunden – egal an welchem Ort - gelten ergänzend die Bestimmungen aus Abschnitt B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(3) Für die Durchführung von Onlinekursen gelten ergänzend die Bestimmungen aus Abschnitt C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(4) Bei Teilnahme an den Sachkundeprüfungen und Praktischen Abschlussprüfungen Hundetrainer*in gelten ergänzend die Bestimmungen aus Abschnitt D dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(5) Bei sämtlichen Buchungen im Fernabsatz gilt das in Abschnitt E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläuterte Widerrufsrecht. 

(6) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. 


§ 2 Vertragsgegenstand und Trainingsgrundsätze 

(1) Gegenstand unserer Leistungen sind die Durchführung von Lehrgängen (Online-Kurse und Präsenzkurse) für Personen, die einen beruflichen Umgang mit Hunden haben. Weiterhin bieten wir eine Reihe von Online- und Präsenzseminaren im Zusammenhang mit der Haltung und dem Umgang und Training von Hunden an. Die Kurse richten sich an Hundehalter mit und ohne Hund.

(2) Für den Erfolg der Teilnahme ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Der Erfolg ist allein von Hund und Halter abhängig.

(3) Das Training mittels positiver Verstärkung ist zentraler Bestandteil unserer Kurse, gemäß der modernen lerntheoretisch fundierten Methoden zum Hundetraining. Von Dominanzkonzepten distanzieren wir uns. Uns ist wichtig, dass die Grundlagen des Lernens verstanden werden und die lerntheoretischen Grundsätze professionell Anwendung finden.

(4) Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er stets die Grundsätze des Tierschutzgesetzes zum tierschutzgerechten Umgang mit Tieren einhält und dass er den Anbieter unter keinen Umständen, weder direkt noch indirekt, weder mittelbar noch unmittelbar in Verbindung mit tierschutzwidrigen Trainingsmethoden bringen wird.


§ 3 Vertragsschluss 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich erklärt.  

(2) Die Buchung unserer Leistungen erfolgt im Regelfall online über unsere Homepage. 

(3) Der Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Teilnehmer zustande, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Veranstaltung enthält. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden. 

(4) Wenn die Buchung im Fernabsatz, insbesondere über unsere Homepage erfolgt, hat der Teilnehmer ein Widerrufsrecht. Die Information zum Widerrufsrecht erfolgt in Abschnitt E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 


§ 4 Zahlung/Verzug 

(1) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Anreise-, Verpflegungs- oder bei Online Inhalten etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers. 

(2) Die Zahlung des Teilnehmers auf eine Rechnung ist sofort fällig. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. 

(3) Dem Teilnehmer stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: 

- Vorkasse durch Überweisung.  

- Paypal, hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Teilnehmer mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden.  

(4) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung des Kurses die Entrichtung der Kursgebühr durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter die Kursgebühr am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs verweigern. 


§ 5 Leistungsänderungen 

(1) Der Anbieter ist berechtigt, nach Vertragsschluss Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Kurses aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Kursinhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist. 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den angekündigten Kursleiter durch einen gleichermaßen qualifizierten Kursleiter zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Kursleiters, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurses zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist. 

(4) Etwaig notwendige Änderungen werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. 

(5) Im Fall einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der Änderung in Textform vom Vertrag zurücktreten. 

(6) Im Fall des Rücktritts wegen einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten entfällt unser Anspruch auf die Teilnahmegebühr ab dem Zeitpunkt des Rücktritts für die Zukunft. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Teilnehmer zurück. Bei mehrtätigen Veranstaltungen, von denen bereits Leistungsteile in Anspruch genommen wurden, entfällt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr zeitanteilig für die Zukunft. 


§ 6 Ausfall des Kurses aufgrund höherer Gewalt oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahlen 

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung des Kurses abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Kursleiter oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit des jeweiligen Kursleiters eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, den Kurs zum vereinbarten Termin abzuhalten. 

(2) Das Gleiche gilt, wenn die Mindestteilnehmerzahlen im angemeldeten Termin nicht erreicht werden. 

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen. 

(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande bzw. kann kein Ersatztermin angeboten werden, wird der Anbieter dem Teilnehmer bereits gezahlte Kursentgelte erstatten. 

(5) Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadensersatz steht dem Teilnehmer im Fall einer Absage nicht zu. 


§ 7 Verhinderung des Teilnehmers 

(1) Buchungen sind verbindlich. Eine Stornierung ist nicht möglich. 

(2) Bei Vorliegen eines nachgewiesenen wichtigen Grundes kann die Teilnahme auf den nächsten Termin verschoben werden, es sei denn es handelt sich um einen wichtigen Grund, der eine Teilnahme dauerhaft unmöglich macht. In dem Fall wird die Gebühr für die bis dahin noch nicht erbrachten Leistungen erstattet. 

(3) Der Teilnehmer ist außerdem stets berechtigt, statt seiner einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Anbieter ist berechtigt, den Ersatzteilnehmer aus wichtigem Grund abzulehnen (z.B. Nichteignung des Hundes oder der Ersatzteilnehmers, Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen). Für die Prüfung bzw. Ummeldung auf den Ersatzteilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € inkl. MwSt. durch den Anbieter erhoben, die mit Benennung des Ersatzteilnehmers von dem Teilnehmer zu zahlen ist.  


§ 8 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte 

(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. 

(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu machen. 


§ 9 Haftung des Anbieters 

(1) Der Halter haftet für seinen Hund. Auf § 833 BGB wird verwiesen.

(2) Eine Haftung des Anbieters kommt aufgrund der vorrangigen Tierhalterhaftung nur sehr eingeschränkt in Betracht.

(3) Der Anbieter haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Teilnehmer an den Kursen, Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Dieses gilt auch dann, wenn die Schäden durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen oder wenn der Hund – auch auf Aufforderung des Trainers - von der Leine gelöst wurde. Der Halter trifft die endgültige Entscheidung darüber, wann und wie er seinen Hund an den Übungen teilnehmen lässt.

(4) Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(5) Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung des Anbieters nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.

(6) Der Anbieter haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.

(7) Der Anbieter haftet nicht für Folgeschäden, die auf fehlerhaftem und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen und/oder auf fehlerhaften und/oder unvollständigen Anleitungen/Trainingstipps beruhen.

(8) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(9) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Kursräumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(10) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters der Kursräumlichkeiten und/oder der Referenten.

(11) Der Anbieter haftet bei online präsentierten Inhalten nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an seinem Zugangspunkt. Der Anbieter haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.


§ 10 Datenschutz 

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind. 

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. 

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. 

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist). 


§ 11 Streitbeilegung/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen 

(1) Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. 

(2) Es gilt deutsches Recht. 

(3) Vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens sind Teilnehmer und Anbieter verpflichtet, den Versuch einer Streitbeilegung durch Mediation zu unternehmen. Die Parteien werden sich zu diesem Zweck auf einen Mediator verständigen, wobei insbesondere solche Anbieter gewählt werden sollen, die - soweit vorhanden - eine Online Mediation anbieten. Kommt eine Einigung zwischen den Parteien auf einen Mediator nicht zustande, ist dieser bindend für die Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder seinen Vertretern am Sitz des Anbieters zu bestimmen. 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben 


B Hundetraining in Präsenz mit Hund 


§ 1 Ablauf von offline Veranstaltungen/Ausschluss des Teilnehmers 

(1) Der Anbieter hat in den Kurs-Räumlichkeiten/auf dem Hundeplatz das Hausrecht. Den Anweisungen von ihm, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten bzw. des Kursleiters ist durch den Teilnehmer unverzüglich Folge zu leisten. Dieses umfasst auch die Verpflichtung, gegebenenfalls vom Kursleiter angeratene Sicherungsmaßnahmen (z.B. Leine, Maulkorb) vorzunehmen. 

(2) Teilnehmer, die mit ihren Hunden an Präsenzkursen des Anbieters teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass sein Hund in einer Art und Weise sozialisiert ist, welcher eine Gruppenteilnahme ermöglicht. Die letzte Entscheidung darüber, ob eine Übung mit dem Hund gefahrlos für andere Teilnehmer ausgeübt werden kann, trifft der Teilnehmer.  

(3) Der Kursleiter kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt B schuldhaft verstößt oder tierschutzwidrig handelt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen. 

(4) Der Kursleiter ist außerdem berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten oder mangelnder Eignung von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 

(5) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Kursgebühren. 

(6) Der jeweilige Kursleiter ist weiterhin berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen. Für den Fall, dass der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein sollte, stehen dem Teilnehmer keine weitergehenden Ansprüche zu. 


§ 2 Pflichten der teilnehmenden Hundehalter; Hunde-Haftpflichtversicherung 

(1) Es dürfen nur vollständig versicherte und vollständig gültig gegen Tollwut geimpfte Hunde sowie entwurmte Hunde an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 

(2) Sollte es sich bei dem angemeldeten Hund um einen Hund mit Haltungserlaubnis handeln, muss der teilnehmende Hundehalter über die entsprechende Haltungserlaubnis verfügen bzw. die gegebenenfalls notwendigen Verhaltensprüfungen mit dem Hund absolviert haben. Nachweise hierüber sind dem Veranstalter bei Kursanmeldung vorzulegen. 

(3) Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den EU-Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen. Bei Hunden mit Haltungserlaubnis ist der Nachweis hierüber sowie die Nachweise über die absolvieren Verhaltensprüfungen mitzuführen. 

(4) Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber dem Anbieter nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht für die keine Beitragsrückstände bestehen, dass vollständiger Impfschutz besteht, der Hund entwurmt ist und dass die entsprechende Haltungserlaubnis nebst entsprechenden Verhaltensprüfungen vorliegen. 

(5) Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Kursleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. 

(6) Ebenso ist der Teilnehmer verpflichtet, den Kursleiter über aktuelle Erkrankungen sowie die Läufigkeit einer Hündin zu informieren.  

(7) Der Teilnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht in Raufereien verwickelt wird. Zu dem Zweck wird er während der Kurszeit nur Aktivitäten mit dem Hund entfalten, welche von Kursleiter vorgegeben sind.  


§ 3 Sonstige Regeln für den Aufenthalt auf dem jeweiligen Veranstaltungs-/Trainingsgelände  

(1) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden. 

(2) Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem im Einzelfall zum Training vorgesehenen Gelände, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den Kursleiter zulässig. 

(3) Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer, der Kursleiter, anderer Personen sowie anderer Hunde vermieden wird. 

(4) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Kot des eigenen Hundes zu entfernen.  

(5) Das Benutzen von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln oder sonstigen tierschutzwidrigen Methoden ist verboten. Gemäß Tierschutz-Hundeverordnung ist es verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden. 



C Online-Kurse 


§1 Pflichten des Teilnehmers bei online Kursen 

(1) Der Teilnehmer darf den Kurs nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Der Teilnehmer darf Inhalte des Kurses nicht vervielfältigen und außerhalb des Kurses des Anbieters speichern. 

(3) Der Teilnehmer erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu dem Kurs oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung des Kurses durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern. 

(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten. 

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Kurs verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. 


§ 2 Verfügbarkeit des online Kurses 

 (1) Die Nutzung des Kurses erfolgt im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen ist Sache des Teilnehmers. 

(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit des Kurses an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Kurses insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt. 

(4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären. 

(5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert. 

(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat. 


D Sachkundeprüfungen und Praktische Prüfungen Hundetrainer*in   


§1 Voraussetzungen für die Teilnahme an der schriftlichen Sachkundeprüfung  

Der Anbieter ermöglicht die Teilnahme an den Prüfungen (Sachkundeprüfung Hundehaltung, Sachkundeprüfung Hundeausbildung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

- Vollendung des 18. Lebensjahres  

- Vollständige Absolvierung des jeweiligen Sachkundelehrgangs der Kölner Hunde-Akademie  

- stete Einhaltung der Grundsätze des Tierschutzgesetzes zum tierschutzgerechten Umgang mit Tieren 

- Nichtvorliegen eines Tierhaltungsverbots sowie Nichtvorliegen von sonstigen veterinärbehördliche Vorwürfe bezüglich Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften  

- Entrichtung der Prüfungsgebühr 

 

§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der praktischen Abschlussprüfung Hundetrainer*in  

Die praktische Prüfung „Hundetrainer*in“ der Kölner Hunde-Akademie kann als Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten der Hundetrainer*innen nach TierSchG §11 Abs. 1 Nr. 8f dienen. Die praktische Prüfung „Hundetrainer*in“ kann bei der Kölner Hunde-Akademie absolviert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

- Vollendung des 18. Lebensjahres 

- Vollständige Absolvierung des Vorbereitungslehrgangs „Hundetrainer*in“ der Kölner Hunde-Akademie und bestandene schriftliche Sachkundeprüfung „Hundeausbildung“ an der Kölner Hunde-Akademie  

- mindestens 150 Praxis- / Hospitanz-Stunden in Hundeschulen mit Erlaubnis nach TierSchG §11 Abs. 1 Nr. 8f  

- stete Einhaltung der Grundsätze des Tierschutzgesetzes zum tierschutzgerechten Umgang mit Tieren 

- Nichtvorliegen eines Tierhaltungsverbots sowie Nichtvorliegen von sonstigen veterinärbehördliche Vorwürfe bezüglich Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften  

- Entrichtung der Prüfungsgebühr 

 

§ 3 Prüfungsregeln 

(1) Der Prüfungsteilnehmer hat die Prüfungen alleine und ohne jegliche Hilfsmittel abzulegen. Täuschungen, Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln (insbesondere der Einsatz von Hilfsmitteln, die einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht darstellen) sind unzulässig. Aufzeichnungen jeglicher Art sind nicht zulässig. Smartphones, Mobiltelefone, Smartwatches o. ä. sind auszuschalten und wegzuräumen. Bei Leseschwächen oder körperlichen Beeinträchtigungen ist der Veranstalter vorher zu informieren und es ist individuell abzustimmen, inwieweit Hilfsmittel hinzugezogen werden können. 

(2) Ein Verstoß gegen Absatz (1) führt ebenso wie ein Abbruch der Prüfung durch den Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungskommission zum Nichtbestehen der Prüfung.  

(3) Die Prüfungskommission hat das Recht, den Prüfungsteilnehmer jederzeit von der Prüfung auszuschließen, wenn dieser Menschen oder anderen Tiere gefährdet, die Prüfung insbesondere auch andere Prüfungsteilnehmer stört oder sich sonst unlauter oder entgegen der Prüfungsregeln verhält. 

(4) Nichtbestehen und Wiederholungsprüfung 

Allein die Prüfungskommission entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Es besteht kein Anspruch auf die Einsichtnahme in die Prüfungsprotokolle. 

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zwei Mal zu den regulär ausgeschriebenen Prüfungsterminen wiederholt werden. Danach kann die Prüfung erst nach erfolgter Nachschulung wiederholt werden (Nachweis erforderlich). Die schriftlichen theoretischen Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb eines Jahres nach Absolvierung des Vorbereitungslehrgangs abgelegt werden.   


§ 4 Prüfungsgebühren 

Bei Erstteilnahme am Sachkundelehrgang mit Prüfung ist die Prüfungsgebühr bereits im Kurspreis enthalten. Die Prüfungsgebühren der praktischen Prüfung sind nicht im Kurspreis enthalten und sind bei Anmeldung zur praktischen Prüfung zu entrichten. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung ist bei Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zu entrichten. Bei Abbruch oder Nichtbestehen der Prüfung besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Prüfungsgebühr. Die Gebühr für das Zeugnis / die Bescheinigung ist in der Prüfungsgebühr enthalten.  


§ 5 Zeugniserteilung bei bestandener Prüfung / Verwendung des Prüfungszeugnisses 

(1) Nach erfolgreich absolvierter Prüfung stellt die Kölner Hunde-Akademie dem Prüfungsteilnehmer das Prüfungszeugnis aus, welches zur Vorlage für die Erlaubniserteilung beim Veterinäramt dienen kann. Das jeweils zuständige Veterinäramt entscheidet im Einzelfall über die Anerkennung dieses Qualifikationsnachweises.  

(2) Verwendung des Prüfungszeugnisses 

Die Verwendung des Prüfungszeugnisses in der Außendarstellung durch den Prüfungsteilnehmer, seinen Arbeitgeber oder seinen Auftraggeber sowie der Verweis auf die Herkunft des Prüfungszeugnisses in der Außendarstellung durch den Prüfungsteilnehmer, seinen Arbeitgeber oder seinen Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Bei wiederholtem Verstoß trotz Abmahnung erfolgt eine Rückforderung des Prüfungszeugnisses. Von dieser Zustimmung ausgenommen ist die Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der für den Prüfungsteilnehmer zuständigen Veterinärbehörde.  


 

E Widerruf 


Verbraucher haben ein Widerrufsrecht, außer bei digitalen Inhalten, wenn der Verbraucher die sofortige Erbringung der Leistung durch den Anbieter gefordert und der Anbieter den Verbraucher auf das Erlöschen des Widerrufsrechts hingewiesen hat. Für reine Online-Kurse erlischt unter diesen Voraussetzungen das Widerrufsrecht unmittelbar, sobald der Verbraucher die Leistung entgegengenommen hat (z.B. durch Einloggen oder Download). Die Erstattungsregelung für Dienstleistungen gilt insoweit nicht. 

Sofern der Teilnehmer einen Präsenzkurs bucht, der bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist stattfindet, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung.  

Soweit Leistungen während der Widerrufsfrist bereits in Anspruch genommen wurden, erlischt das Widerrufsrecht im Umfang der Leistungserbringung. 


Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Adresse, E-Mail und Telefon) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 


Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 


Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

– An Kölner Hunde-Akademie, Inh. Susanne Ronneberg, Scheiderhöher Straße 30-38, 53797 Lohmar, E-Mail: info@koelnerhundeakademie.de : 

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die digitalen Inhalte/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

– Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

– Name des/der Verbraucher(s) 

– Anschrift des/der Verbraucher(s) 

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

– Datum 


(*) Unzutreffendes streichen.