Erfahrungen & Bewertungen zu Kölner Hunde-Akademie


Willkommen bei der

Kölner Hunde Akademie

Sachkunde - Vorbereitungslehrgänge - Fortbildungen 

Tierschutzgesetz §11 - Sachkundelehrgänge und Qualifikationen für Hundetrainer und gewerbliche Hundehalter, Hundepensionen, Tierschutz

Die Kölner Hunde-Akademie führt Lehrgänge zur beruflichen Qualifikation durch, die als Nachweis zur Vorlage beim Veterinäramt gelten können.




Sachkundelehrgang 
Hundehaltung

TierSchG §11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8a


Sachkundelehrgang
Hundeausbildung

TierSchG §11 Abs. 1 Nr. 8f


Ausbildung
Hundetrainer

TierSchG §11 Abs. 1 Nr. 8f



Praktische Prüfungsvorbereitung
für Hundetrainer


Trainerfortbildung 
& Seminare


Transportschulung



MeTiBa® Lehrgang zur beruflichen Orientierung


Lehrgang für Hundefachmann/Hundefachfrau


Hundeschule



Die Basics rund um Erlaubnispflicht und Qualifikationsnachweise für §11 TierSchG

  • Susanne Ronneberg
  • 15.08.2023
  • News

Oft rufen Tierhalter bei uns an und sagen „Ich brauch den 11er…“. Was bedeutet das eigentlich?

„Der 11er“ meint den Paragraphen 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) - §11 TierSchG

Er schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das heißt: Er muss belegen können, dass er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will. Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in seiner Obhut befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen verhindert werden.

Für diese Berufe brauchen Sie „den 11er“

In den Nummern des Paragraphen werden verschiedene so genannte Erlaubnistatbestände aufgeführt. Eine Erlaubnis brauchen Sie zum Beispiel für die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, für das Importieren von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, das Betreiben einer Tierpension oder für die Tätigkeit als Hundetrainer.

 

Das brauchen Sie für den Antrag auf Erlaubnis

Beantragen müssen Sie den „gewerbsmäßigen“ Umgang mit Tieren bei der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde. Das ist das Veterinäramt des Landkreises oder der Stadt, in dem sich Ihre Betriebsstätte bzw. Ihr Vereinssitz befindet. Zu Ihrem Antrag gehören: das Konzept, die zu haltende Tierart, die Anzahl der Tiere und – ganz wichtig – der Nachweis Ihrer Qualifikationen, der so genannte Sachkundenachweis. Mögliche Sachkundenachweise können nach Allgemeiner Verwaltungsvorschrift sein:

- eine einschlägige Berufsausbildung,

- ein Fachgespräch mit dem amtlichen Tierarzt oder

- eine vor der jeweiligen obersten Landesbehörde als gleichwertig anerkannte Sachkundeprüfung

Sachkundeprüfung als Qualifikationsnachweis

Der Sachkundelehrgang der Kölner Hunde-Akademie wurde seinerzeit von der obersten Landesbehörde anerkannt. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes hat sich die Rechtslage etwas geändert. Die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen wird im jeweiligen Einzelfall entschieden. Das heißt: Der Besuch und die erfolgreich abgelegte Prüfung des Sachkundelehrgangs bei der Kölner Hunde-Akademie kann als Qualifikationsnachweis für „Ihren 11er“ dienen.

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