Willkommen bei der
Kölner Hunde Akademie
Sachkunde - Vorbereitungslehrgänge - Fortbildungen
Tierschutzgesetz §11 - Sachkundelehrgänge und Qualifikationen für Hundetrainer und gewerbliche Hundehalter, Hundepensionen, Tierschutz
Die Kölner Hunde-Akademie führt Lehrgänge zur beruflichen Qualifikation durch, die als Nachweis zur Vorlage beim Veterinäramt gelten können.
Individuelle Prüfungsvorbereitung
MeTiBa® Lehrgang zur beruflichen Orientierung
Lehrgang für Hundefachmann/Hundefachfrau
Die Basics rund um Erlaubnispflicht und Qualifikationsnachweise für §11 TierSchG
- Susanne Ronneberg
- 15.08.2023
- News
Oft rufen Tierhalter bei uns an und sagen „Ich brauch den 11er…“. Was bedeutet das eigentlich?
„Der 11er“ meint den Paragraphen 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) - §11 TierSchG
Er schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das heißt: Er muss belegen können, dass er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will. Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in seiner Obhut befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen verhindert werden.
Für diese Berufe brauchen Sie „den 11er“
In den Nummern des Paragraphen werden verschiedene so genannte Erlaubnistatbestände aufgeführt. Eine Erlaubnis brauchen Sie zum Beispiel für die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, für das Importieren von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, das Betreiben einer Tierpension oder für die Tätigkeit als Hundetrainer.
Das brauchen Sie für den Antrag auf Erlaubnis
Beantragen müssen Sie den „gewerbsmäßigen“ Umgang mit Tieren bei der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde. Das ist das Veterinäramt des Landkreises oder der Stadt, in dem sich Ihre Betriebsstätte bzw. Ihr Vereinssitz befindet. Zu Ihrem Antrag gehören: das Konzept, die zu haltende Tierart, die Anzahl der Tiere und – ganz wichtig – der Nachweis Ihrer Qualifikationen, der so genannte Sachkundenachweis. Mögliche Sachkundenachweise können nach Allgemeiner Verwaltungsvorschrift sein:
- eine einschlägige Berufsausbildung,
- ein Fachgespräch mit dem amtlichen Tierarzt oder
- eine vor der jeweiligen obersten Landesbehörde als gleichwertig anerkannte Sachkundeprüfung
Sachkundeprüfung als Qualifikationsnachweis
Der Sachkundelehrgang der Kölner Hunde-Akademie wurde seinerzeit von der obersten Landesbehörde anerkannt. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes hat sich die Rechtslage etwas geändert. Die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen wird im jeweiligen Einzelfall entschieden. Das heißt: Der Besuch und die erfolgreich abgelegte Prüfung des Sachkundelehrgangs bei der Kölner Hunde-Akademie kann als Qualifikationsnachweis für „Ihren 11er“ dienen.
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